Bekleidung und Packungen - vtg.admin.ch

2019-6-25 · Reglement 51.009 d Bekleidung und Packungen Bemerkungen 1.Allgemeines 1Dieses Reglement regelt das Tragen der Bekleidung, die Verwendung des Gepäcks sowie die Instandhaltung von Bekleidung und Gepäck für alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes (RKD). 2Die Einsatzausrüstung muss auf den Auftrag und die Funktion des ent-

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