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2019-6-25 · Handläufe müssen laut DIN 18065 Gebäudetreppen zwischen 80 und 115 cm hoch sein. Der lichte Abstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen (z.B. Pfosten und Wänden) muss mindestens 5 cm betragen. Je nach Stufenbreite der Treppen sind Handläufe einseitig, beidseitig oder zusätzlich mittig anzuordnen.

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