Kriegsgräberstätte Charkow - Bau, Pflege und ...

Artikel 9 (1) Die Regierung der Ukraine gewährt dem Volksbund jede mögliche Unterstützung, insbesondere den Zugang zu den bei den Behörden und sonstigen Einrichtungen jetzt oder in Zukunft verfügbaren Unterlagen über deutsche Kriegsgräber und verstorbene deutsche Soldaten. Andere Vereinbarungen und Absprachen bleiben davon unberührt.

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