Startseite - Das neue Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) …

Hersteller und Importeure als Erstinverkehrbringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen (verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Auch ausländische Anbieter können bzw. müssen sich in Deutschland registrieren.

Alexa Traffic


Listing Links