TECHNIK WÖRTERBUCH BEGRIFFSERKLÄRUNG

2018-1-18 · A Ablegereife - Anschlagketten die nicht mehr die Kriterien der Sicherheitsregeln erfüllen, dürfen nicht mehr benutzt werden, man spricht von "ablegereif".Kriterien sind z.B.: Bruch eines Kettengliedes, starke Einkerbungen, Risse, Dehnung, d.h. Längung um mehr als 5% der ganzen Kette oder eines einzelnen Kettengliedes, Verschleiß: Abnahme der Gliedstärke um mehr als 10%.

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